Aufgaben von SiGeKo

Warum SiGeKo?

Das Unfall- und Gesundheitsrisiko am Bau ist hoch. Als Bauherr sind Sie deshalb verpflichtet, bei allen größeren Baumaßnahmen einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Pflicht ist in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) festgeschrieben und gilt sowohl für Neubau- als auch für Umbaumaßnahmen.

Schon in der Planungsphase kann der SiGeKo mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren. Bei der anschließenden Ausführung ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen.

Diese Leistungen übernehme ich für Sie:

  • Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Vorankündigung, Baustellenordnung, Fahrordnung, SiGe-Plan)
  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Baustellenbegehungen
  • Überprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen